20.12.2007Batteriegesetz
Batterien dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Der Endverbraucher ist zur Rückgabe verbrauchter Batterien verpflichtet. Batterien können unentgeltlich an der Verkaufsstelle zurückgegeben werden.Für Batterien wird ein Pfand in Höhe von 7,50 € verrechnet.
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